Eingetretene oder drohende Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien
Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Meldungen können von allen Beschäftigten bei DIEFFENBACHER und von Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern oder sonstigen Dritten, abgeben werden. Das Meldeverfahren steht somit allen Personen, intern wie extern, offen.
Zum elektronischen Meldesystem gelangen Sie über den direkten Link zum Meldesystem oder über den Button „Meldung zu einem Vorfall abgeben“ am Ende dieser Seite.
Häufig gestellte Fragen, z. B. was mit Ihrer abgegebenen Meldungen geschieht und zu Themen wie Anonymität, Vertraulichkeit und Datenschutz, werden in der Verfahrensordnung zum Meldeverfahren und in der Datenschutzerklärung beantwortet.
Bitte beachten Sie, dass Fragen, die unsere Produkte und Services betreffen, oder allgemeine Anliegen über die Rubrik „Kontakt“ oder direkt telefonisch oder per E-Mail an unsere Serviceabteilungen adressiert werden sollten. Das elektronische Meldesystem ist nur für Meldungen der oben genannten Vorfälle bei DIEFFENBACHER oder entlang der Lieferkette bestimmt.